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DAMASU, Inh. Daniela Suchfort, 09544 Neuhausen im Erzgebirge, Tel.: 037361 15755, eMail: damasu@web.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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DAMASU, Daniela Suchfort

Olbernhauer Str. 31

09544 Neuhausen

Fax:037361 15756

eMail:damasu@web.de

§ 1. Vertragsabschluss

Unsere nachstehenden Lieferbedingungen werden Vertragsbestandteil. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu diesen Bedingungen. Abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Unsere Lieferbedingungen gelten mit der Auftragserteilung, in jedem Fall aber mit widerspruchsloser Annahme unserer Leistungen als anerkannt. Bei etwaiger Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt eine Regelung als vereinbart, die dem Gewollten der Parteien am nächsten kommt.

Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen oder Abweichungen sind aus triftigen Gründen zulässig, soweit für den Besteller zumutbar. Sämtliche Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. An die Stelle der Auftragsbestätigung kann die ausgestellte Rechnung treten.

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Andere, als die schriftlichen Vereinbarungen bestehen nicht. Ergänzungen, Änderungen oder Streichungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich.

§ 2. Lieferzeit und Preise

Die Lieferzeit wird nach bester Möglichkeit eingehalten. Die Lieferfrist beginnt mit Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung, die schriftlich zu erfolgen hat. Bei Lieferverzug ist uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, die drei Wochen, berechnet ab dem dritten Tag nach Absendung der Fristsetzung beträgt, wobei der Poststempel für die Absendung maßgeblich ist.

Wir sind zur Lieferung vor Lieferzeit zu Teillieferungen, sowie zur gesonderten Rechnungsteilung über jede Teillieferung berechtigt. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge sind wir zu weiteren Lieferungen nicht verpflichtet.

Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Im Händler-Login sind die ausgezeichneten Preise Netto-Einkaufspreise ohne die Umsatzsteuer.

Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich. Sie gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, die zum Selbstkostenpreis berechnet wird. Erfolgt die Lieferung erst später als vier Monate nach Datum der Auftragsbestätigung, so sind wir berechtigt, unsere Preise in dem Verhältnis zu ändern, wie sich unsere Kostenfaktoren in dieser Zeit verändert haben.

Kostenvoranschläge für Sonderanfertigungen, Reparaturen und Instandsetzungen sind in jedem Fall unverbindlich.

Die festgesetzten Preise beziehen sich nur auf die im Vertrag vereinbarten Leistungen. Vom Besteller verursachter Mehraufwand infolge nachträglicher Bestellungsänderungen wird zusätzlich nach Aufwand verrechnet. Werkzeuge, Muster, Zeichnungen und andere Vorarbeiten werden separat in Rechnung gestellt, auch wenn im Rahmen der Offerte kein Auftrag erfolgt.

§ 3. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung unseren Betrieb verlässt, und zwar auch dann, wenn wir die Vermittlung des Transportes oder die Aufstellung oder die Montage des Liefergegenstandes am Bestimmungsort übernommen haben. Verzögert sich infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, der Versand, geht die Gefahr bereits vom Tage der mitgeteilten Versandbereitschaft auf den Besteller über, ohne dass es der gesetzlichen Voraussetzung des Abnahmeverzuges bedarf. Bei evtl. Beanstandungen gehen Gefahr der Her- und Rücksendung zu Lasten des Bestellers. Versicherungen erfolgen nur auf Kosten und besondere Anordnung des Bestellers.

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§ 4. Rücktrittsvorbehalt

Das Vorliegen folgender Umstände berechtigt ohne Einschränkung der gesetzlichen Möglichkeiten wahlweise ganz oder nur hinsichtlich des noch nicht ausgeführten Teiles der Lieferung zum Rücktritt vom Vertrag:

a) Umstände, die zu erheblichen Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten führen, etwa durch Streiks, Aussperrungen, höhere Gewalt, Energie- oder Rohstoffmangel, bzw. andere sachliche Gründe;

b) das Fehlen oder der Wegfall der Kreditwürdigkeit des Käufers, dessen Zahlungsunfähigkeit, nach Zahlungsverzug bzw. falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit.

§ 5. Widerrufsrecht und Ausschluß des Widerrufs

Widerrufsbelehrung

§ 6. Zahlungsbedingungen

Die Rechnung wird am Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung des Liefergegenstandes ausgestellt und ist zahlbar wie in der Auftragsbestätigung angegeben, sonst innerhalb acht Tagen ab Rechnungsdatum rein netto. Als Zahlung gilt nur Barzahlung, Bank- oder Postschecküberweisung, nicht aber die Hereingabe von Schecks, Wechseln und Akzepten, die nur nach besonderer Vereinbarung und stetes nur zahlungshalber mit dem üblichen Vorbehalt gegen Erstattung der Bank, Diskont und Einziehungsspesen, sowie bis zur Laufzeit von längstens 3 Monaten entgegengenommen werden. Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso und Beibringen von Wechselprotesten wird nicht übernommen.

Ausländische Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers.

Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer schriftlichen Inkassovollmacht berechtigt. Ist der Besteller mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, können wir für ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware oder Sicherheitsleistungen verlangen, ferner sind in diesem Fall sämtliche vom Besteller noch geschuldeten Fakturen bzw. Wechselbeträge sofort fällig.

Bei Zielüberschreitungen können wir - ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf - Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fordern.

Die Zurückbehaltung von fälligen Zahlungen wegen fälliger Ansprüche des Bestellers, die nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen. Der Besteller ist nicht befugt, mit irgendwelchen Forderungen aufzurechnen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 7. Haftung und Gewährleistung

Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Leistungsangaben sind stets nur annähernd und unverbindlich. Der Besteller, soweit Kaufmann, hat seiner Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß §377 HGB unverzüglich nachzukommen. Beanstandungen unserer Ware können - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich unmittelbar bei uns - nicht unseren Handelsvertretern - vorliegen. Die Geltendmachung von Mängeln ist nach Ablauf von sechs Monaten ab Lieferung ausgeschlossen. Wir haben die Wahl, Mängel innerhalb eines Monates durch Nachbesserung zu beseitigen ober gegen Rückgabe der fehlerhaften Ware Ersatz zu liefern. Wir sind berechtigt, die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung vorzuenthalten, solange der Käufer nicht einen unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil des Entgelts gezahlt hat. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben uns vorbehalten und geben keinen Grund zur Beanstandung. Wir haften bei Vertragsverletzungen, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, Verzug und Unmöglichkeit, nicht für leichtes Verschulden.

§ 8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.

Unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußert werden. Der Besteller ist während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes weder zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung noch zu einer Vermietung oder anderweitigen Überlassung der gelieferten Gegenstände an Dritte berechtigt. Eine Pfändung durch Dritte ist uns unverzüglich mitzuteilen. Interventionskosten gehen zu Lasten des Käufers.

Der Käufer tritt schon jetzt alle Ansprüche gegen Dritte, die ihm im Zusammenhang mit der Verwendung der Vorbehaltsware - insbesondere auf Grund von Weiterveräußerung - zustehen, an uns ab. Die Abtretung dient der Sicherung unserer sämtlicher Forderungen gegen den Käufer.

Wir ermächtigen den Käufer unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs, die an uns abgetretenen Forderungen gegen Dritte einzuziehen. Bei Zahlungsverzug ist der Käufer auf unser Verlangen verpflichtet, uns unverzüglich alle Auskünfte zu erteilen, die der Durchsetzung unserer Rechte aus einfachem und verlängertem Eigentumsvorbehalt dienlich sind. Der Käufer ermächtigt uns schon jetzt, dem Dritten die Abtretung in seinem Namen anzuzeigen. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherung unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

Zahlungsverzug des Käufers verpflichtet diesen, unsere Vorbehaltsware auf Verlangen an uns herauszugeben, damit wir uns durch anderweitige Verwertung der Lieferung wegen unserer Ansprüche befriedigen, und zwar ohne dass es eines Rücktrittes bedarf. Datenschutzerklärung

§ 9. Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

§ 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Neuhausen im Erzgebirge. Der Gerichtsstand ist Marienberg, sofern dem nicht zwingende Regelungen entgegenstehen.

§ 11. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für den Handel im Internet

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